Für Hersteller von Einmalprodukten

Einmalprodukte für die Intensivstation: Wer in deutschen Kliniken mitentscheidet.

Ein Einmalprodukt für die Intensivmedizin wird nicht vom Chefarzt allein gelistet. Pflege, Hygiene und Einkauf entscheiden mit — und der Preis muss in eine DRG-Pauschale passen. Diese Produkte sind unser Schwerpunkt seit 1999.

Entscheider
Ärztliche Leitung, Intensivpflege, Hygiene und Einkauf
Vergütung
In der Regel Teil der DRG-Pauschale, nicht gesondert erstattet
Hebel
Klinischer Test an einer Universitätsklinik vor dem Roll-out
Referenzen
Zassi, NanoVibronix, Rüsch — Intensiv, Urologie, Thoraxchirurgie

Warum Intensiv-Einmalprodukte eigene Regeln haben

Ein Großgerät kauft eine Klinik einmal, nach langer Investitionsplanung. Ein Einmalprodukt für die Intensivstation wird täglich verbraucht, von vielen Händen angewendet und über laufende Sachkosten bezahlt. Daraus folgen drei Besonderheiten:

  • Mehr Entscheider. Die Pflege wendet das Produkt an, die Hygiene bewertet das Infektionsrisiko, der Einkauf vergleicht Preise im Rahmenvertrag. Die ärztliche Leitung ist wichtig, aber nicht allein maßgeblich.
  • Ständiger Preisvergleich. Weil das Produkt in der DRG-Pauschale steckt, steht es im Wettbewerb mit der günstigsten verfügbaren Alternative.
  • Hohe Wechselkosten im Alltag. Ein neues Produkt bedeutet neue Handgriffe, neue Schulungen, neue Standards. Eine Station wechselt nur, wenn der Nutzen spürbar ist.

Wer in der Klinik mitentscheidet

FunktionWorauf sie achtet
Ärztliche Leitung IntensivmedizinKlinische Evidenz, Patientensicherheit, Behandlungsergebnis
Intensivpflege und PflegeleitungHandhabung, Zeitaufwand, Arbeitsbelastung, Schulungsbedarf
HygienefachpersonalInfektionsprävention, Vereinbarkeit mit KRINKO-Empfehlungen
Einkauf und MaterialwirtschaftPreis, Rahmenverträge der Einkaufsgemeinschaft, Lieferfähigkeit

Viele Häuser bündeln diese Sichten in einer Produkt- oder Standardisierungskommission. Ein Hersteller, der nur eine dieser Gruppen anspricht, wird oft von einer anderen aufgehalten. Deshalb ist unser Board of Experts nicht nur mit Ärzten besetzt, sondern auch mit Pflegedirektionen, Klinikeinkauf und Medizintechnik.

Der Preis muss in die Pauschale passen

Einmalprodukte werden in der Regel nicht gesondert vergütet. Für bestimmte kostenintensive Produkte gibt es Zusatzentgelte, für neue Methoden den NUB-Weg über das InEK. Für die meisten Einmalprodukte bleibt es bei einer einfachen Rechnung: Der Mehrpreis muss sich innerhalb der Fallpauschale rechnen.

Die Argumente dafür liegen selten im Stückpreis, sondern im Prozess:

  • Pflegezeit. Weniger Wechsel, weniger Reinigungsaufwand, weniger Handgriffe pro Schicht.
  • Komplikationen. Vermiedene Infektionen, Hautschäden oder Folgeeingriffe.
  • Verweildauer. Jeder Tag weniger auf der Intensivstation entlastet die Pauschale.

Diese Argumente brauchen Daten aus einer deutschen Klinik. Studien aus dem Heimatmarkt helfen, ersetzen aber die deutsche Erfahrung nicht.

Der Produkttest entscheidet

Bevor ein Einmalprodukt gelistet wird, testet es in der Regel eine Station über einen begrenzten Zeitraum. Ob der Test gelingt, entscheidet sich an der Vorbereitung:

  1. Die richtige Klinik. Eine Universitätsklinik oder ein Maximalversorger mit Fallzahlen in Ihrer Indikation und einer Leitung, die für neue Verfahren offen ist.
  2. Pflege zuerst schulen. Wer die Anwender nicht gewinnt, verliert den Test im Nachtdienst.
  3. Hygiene früh einbinden. Fragen zur Infektionsprävention kommen ohnehin — besser vor dem Test als danach.
  4. Auswertung für den Einkauf. Die Ergebnisse werden so aufbereitet, dass der Einkauf sie in der Kommission vertreten kann.

So sind wir beim Stuhlmanagement-System von Zassi vorgegangen: zuerst der klinische Test an der Universitätsklinik Göttingen, dann der Roll-out über Universitätskliniken und Maximalversorger. 2005 war Deutschland der stärkste Markt in Europa.

Lieferfähigkeit ist ein Verkaufsargument

Eine Intensivstation, der das Material ausgeht, wechselt das Produkt. Lagerhaltung und Belieferung sind bei Einmalprodukten deshalb Teil des Vertriebs. Unsere Schwesterfirma DSW Logistik lagert GDP-konform in Deutschland und beliefert die Kliniken direkt. Ihre deutsche Gesellschaft wickelt Bestellungen, Rechnungen und Reklamationen ab.

Belegt in unseren Mandaten

Häufige Fragen

Wer entscheidet in einer deutschen Klinik über ein neues Einmalprodukt?
Selten eine Person allein. Typischerweise müssen ärztliche Leitung der Intensivstation, Pflegeleitung, Hygienefachpersonal und Einkauf zustimmen. Viele Häuser haben dafür eine Produkt- oder Standardisierungskommission. Wer nur den Chefarzt überzeugt, scheitert oft an der Pflege oder am Einkauf.
Wird unser Produkt gesondert vergütet?
In der Regel nicht. Einmalprodukte sind Kosten innerhalb der DRG-Fallpauschale. Für bestimmte teure Produkte gibt es Zusatzentgelte, für neue Methoden den NUB-Weg über das InEK. Für die meisten Einmalprodukte gilt: Der Mehrpreis muss sich über Prozesskosten, Pflegezeit oder vermiedene Komplikationen begründen lassen.
Wie läuft ein Produkttest auf der Intensivstation ab?
Meist als begrenzte Erprobung auf einer Station mit Mustern, Anwenderschulung und dokumentierter Auswertung. Entscheidend ist, dass Pflege und Hygiene von Anfang an eingebunden sind und die Ergebnisse so aufbereitet werden, dass der Einkauf sie nutzen kann.
Wer übernimmt Lagerung und Belieferung?
Unsere Schwesterfirma DSW Logistik lagert GDP-konform und beliefert die Kliniken. Gerade bei Einmalprodukten mit regelmäßigem Verbrauch zählt eine zuverlässige Nachlieferung oft genauso viel wie der Preis.

Stand: 15. Oktober 2026

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